S.Geuder, 16.07.2014

Hier die wirklichen Gründe

HJV-Mitgliederversammlung vom 13. Juli 2014 abgesagt

Und sie haben es schon wieder getan!

Man muss sich wohl die Frage stellen, was denn daran so schwierig ist, eine Mitgliederversammlung richtig einzuberufen?
Unsere Satzung gibt bekanntlich klare Vorgaben, wer wie und mit welchen Fristen zu einer Mitgliederversammlung einzuladen ist. In den letzten drei Jahren wurden von mehreren (zu vielen!) Mitgliederversammlungen lediglich zwei ohne Formfehler einberufen. Die anderen Einladungen waren fehlerhaft, weshalb immer wieder entweder Versammlungen abgesagt werden mussten oder einzelne Anträge nicht behandelt werden konnten. Zuständig und insofern auch hauptsächlich verantwortlich war hierfür insbesondere der jeweils amtierende Vizepräsident für Verwaltung.

                           Wer ist daran schuld?

Warum wurden diese Einladungen formal fehlerhaft vorgenommen und vor allem von wem?
Steckte da Unkenntnis, Unfähigkeit oder gar eine strategische Absicht dahinter?
Auch wenn dies letztlich im Dunkeln bleiben dürfte, bleibt dennoch festzuhalten, dass man die schwerwiegenden Ladungsfehler bei beiden für das Jahr 2014 zunächst vorgesehenen und dann wieder abgesagten Mitgliederversammlungen hätte vermeiden können, ja sogar müssen.

                        Grund für Absage 25.5.2014  

Nachdem die Mitgliederversammlung vom November 2013 eine neue Satzung beschlossen hatte – seit vielen Jahren war es die erste ruhig und großenteils nahezu einträchtig verlaufende Versammlung ohne formale Ladungsprobleme, auf der die meisten Beschlüsse mit überwältigender Mehrheit gefasst wurden –, wurde nach der Versammlung mehrfach von Axel Schönberger darauf hingewiesen, dass die neuen Mitglieder des gesetzlichen Vorstands bei vorzunehmenden Rechtsakten wie der Einberufung einer neuen Versammlung möglichst erst dann unterzeichnen sollten, wenn ihre Eintragung ins Vereinsregister erfolgt ist.
Dies sollte im Übrigen im HJV nach den Vorkommnissen der letzten Jahre inzwischen jedem bekannt sein.
Die Eintragung einiger der neu gewählten Vorstandsmitglieder erfolgte dann erst relativ spät.
Da die Einladung zur ersten Mitgliederversammlung des Jahres 2014 alleine von Udo Wesemüller (und nicht von Willi Moritz, der dem gesetzlichen Vorstand ohne jeden Zweifel angehörte) unterzeichnet worden war, dessen Wahl indes vom zuständigen Registergericht nicht als gültig anerkannt wurde, war sie somit unwirksam ergangen, die Versammlung musste wieder abgesagt werden.

Es ist wohl kaum nachvollziehbar, wieso man so vorging, obwohl man im Vorfeld rechtzeitig auf die Problematik hingewiesen worden war.
Man kann sich auch nicht damit herausreden, dass es beim Registergericht eben etwas länger gedauert habe, denn ich persönlich weiß, dass es auch anders geht.
Nach der Wahl von Klaus Hanelt zum Präsidenten 2012 wurde innerhalb von zwei bis drei Wochen alles beim Gericht eingetragen, und auch die Vorstandsänderung vom März 2013 oder die Anmeldung des Rücktritts von Sven Deeg vom Amt des Präsidenten gingen zügig über die Bühne.
Man hätte einfach nur die Anmeldung der Änderungen im Vorstand von der Anmeldung der Satzungsänderungen trennen müssen.

                      Gründe für Absage 13.7.2014  

Was jedoch die Absage der neu angesetzten Mitgliederversammlung vom 13. Juli 2014 betrifft, so müssen sich die Verantwortlichen schon die Frage gefallen lassen, ob man aus der Vergangenheit nichts gelernt hat bzw. nichts lernen kann oder will?

Zusenden der Unterlagen

Unsere neue Satzung erlaubt das Versenden der Unterlagen (Anträge usw.) zur Mitgliederversammlung per mail an die Vereine, es sei denn, man hat mindestens sechs Wochen vorher (oder grundsätzlich) als Verein den Antrag gestellt, alle Unterlagen auch weiterhin wie bisher per Post zugeschickt zu bekommen.
Alleine schon dies haben, glaube ich, die meisten Vereine gar nicht gewusst.
Natürlich kann man argumentieren, es stehe doch so in der Satzung, aber Hand aufs Herz, wer hat sich denn schon die gesamte Satzung angesehen und von vorne bis hinten durchgelesen?
Das ist selbstverständlich keine Argumentation und auch keine Ausrede, aber als Vorstand muss man sich doch darüber Gedanken machen, wie man seine Mitglieder mit ins Boot nehmen und bezüglich ergangener Neuerungen rechtzeitig in Kenntnis setzen kann!

Also wurden nun die Unterlagen per mail versandt, und es war eine sehr große Datenmenge, die auf mehrere Sendungen verteilt werden musste.
Nicht nur bei uns im Verein ist der Server wegen Überlastung mehrmals abgestürzt; es dauerte mehrere Stunden, bis wir alle Daten übermittelt bekamen. Aber gut, dafür kann niemand etwas.
Es gab aber auch Vereine, die sich die Unterlagen per Post haben zukommen lassen. Auch unser Verein war davon betroffen.
Es waren immerhin 250 bedruckte Seiten mit Anträgen, Berichten usw.

Beim Durchsehen der Unterlagen mussten wir feststellen, dass etwa 50% aller Anträge fehlten, weil sie einfach nicht mitgeschickt worden waren. Wie konnte das passieren?
Nach den Vorfällen der letzten drei Jahre musste man doch besonders sensibel mit diesem Thema umgehen!
Dann schaut man eben dreimal nach, ob alles im Umschlag ist. Verantwortlich dafür ist übrigens grundsätzlich der Vizepräsident für Verwaltung.

Es ist festzustellen, dass so etwas Udo Wesemüller nicht zum ersten Mal passierte. Wir erinnern uns noch gut an die Versammlungen der Jahre 2011 und 2012, wo gleich mehrere Mitgliederversammlungen und Sportwartetagungen aus eben diesem Grund für nichtig erklärt bzw. abgesagt werden mussten. Verantwortlich war auch damals der Vizepräsident für Verwaltung, Udo Wesemüller.

Wesemüller unterstellt den Vereinen Absicht

Am Wochenende veröffentlichte das Präsidium eine Entschuldigung und Erklärung für die neuerliche Absage der Mitgliederversammlung. Gerne schiebt man den schwarzen Peter immer zu ganz bestimmten Vereinen, die angeblich nur darauf aus wären, im Verband für Ärger zu sorgen. Udo Wesemüller ging sogar so weit, diesen neuerliche von ihm zu verantwortenden fehlerhaften Versand der Mitgliederversammlungsunterlagen als „umstritten und angeblich fehlerhaft“ zu bezeichnen, so dass implizit in Frage gestellt wurde, ob die Aussagen der betroffenen Vereine überhaupt der Wahrheit entsprächen.

Unser Verein empfindet solche Äußerungen des derzeit kommissarisch amtierenden Vizepräsidenten für Verwaltung als eine Unverschämtheit, insofern uns damit unterstellt wird, die Unwahrheit gesagt zu haben. Es geht nicht an, seine eigene Unfähigkeit auf andere abzuwälzen! Unser Verein hat sofort nach Kenntnisnahme des Umstands, dass Unterlagen fehlten, der HJV Geschäftsstelle mitgeteilt, sie solle uns die noch fehlenden Unterlagen bitte zukommen lassen, und gleichfalls den Präsidenten des HJV benachrichtigt, dass wir kein Interesse an einer Verschiebung der Mitgliederversammlung haben und auch nicht aus diesem Grund dagegen vorgehen würden.

                  Weitere Gründe für Absage 13.7.2014  

Anders, als es im Bericht des Präsidiums dargestellt wird, gab es nämlich noch eine Reihe anderer Missgeschicke, die letztlich zur Absage der Mitgliederversammlung führten, die man aber offenbar den Mitgliedern wieder nicht mitteilen möchte.

Antrag wurde zensiert

So wurde auf Weisung des Vizepräsidenten für Verwaltung ein Antrag des JC Gelnhausen zensiert und den Mitgliedern somit vorenthalten. Ein Vorgang, der natürlich gegen die Mitgliedschaftsrechte des JC Gelnhausen verstößt und für sich genommen bereits zur Feststellung der Nichtigkeit der Mitgliederversammlung vom 13. Juli 2014 hätte führen können, außerdem ein Vorgang, den wir unter der Verantwortung von Udo Wesemüller nicht zum ersten Mal erleben. Wir erinnern uns auch hier an die Mitgliederversammlungen der Jahre 2011 und 2012, wo ebenfalls Anträge von Mitgliedern zensiert und nicht zugelassen wurden. Dies trug damals wesentlich zum Rücktritt des gesamten damaligen Präsidiums um Udo Wesemüller und Andreas Bartsch bei, die heute wieder im Präsidium sitzen, und dieser Vorfall wiederholt sich leider schon wieder, wie auch die fehlerhaften Einladungen zu MV.
Unter der Verantwortung von Axel Schönberger als Vizepräsident für Verwaltung – dies werden wohl auch seine verbandsinternen Gegner einräumen – gab es so etwas nicht und wäre wohl auch nie vorgefallen. Bei Udo Wesemüller ist es nun das zweite Mal allein in diesem Jahr, und die Vorfälle früherer Jahre sind bekannt.

WKO : Wieder kein Beschluss möglich gewesen

Weitere Umstände bei der Einladung zur Mitgliederversammlung führten zur Absage dieser für den 13. Juli 2014 vorgesehenen Versammlung. So wurde – trotz mehrfachem Hinweis – die Wettkampfordnung nicht mit der ersten Einladung an die Mitglieder versandt. Nirgendwo auf der HJV-Seite ist die neue WKO nachzulesen. Sie ist zwar noch nicht gültig, aber wenn man darüber abstimmen soll und man gegebenenfalls als Mitglied gerne Änderungsanträge zu ihr einzubringen wünscht, dann muss man doch vorher Kenntnis von dem aktuellen Text, der der geplanten Beschlussfassung zu Grunde liegen soll, haben – oder sehe ich das falsch? Gut, vielleicht muss man aus rechtlicher Sicht den Text nicht unbedingt mit der ersten Einladung versenden, aber es stellt sich auch hier die Frage, wie ich mit den Mitgliedern und der Transparenz im Verband umgehen will. Will ich ein Miteinander oder den Eindruck erwecken, die Mitglieder nicht rechtzeitig zu informieren, damit man nicht dagegen stimmen oder keine Änderungsanträge einbringen kann? So gewinne ich kein Vertrauen der Mitglieder!!! Die Änderungsvorschläge der Satzungskommission wurden im vergangenen Jahr übrigens rechtzeitig auf der HJV-Seite veröffentlicht, so dass jeder sie zur Kenntnis nehmen und entsprechende Anträge stellen konnte.

Aber nicht genug damit: Selbst der zweiten Einladung auf dem Postweg wurde die WKO dann nicht beigelegt. Eine Thematik, die sich seit November 2011 hinzieht, als Kim-Chi Wiesbaden den Rechtsausschuss gegen das damalige Präsidium um Udo Wesemüller und Andreas Bartsch anrief und, wie alle wissen, auch alle Verfahren gewann. Seit diesem Zeitpunkt wurde vom damaligen Vizepräsidenten für Leistungssport Andreas Bartsch nach unserem Eindruck versucht, die WKO zu verhindern, und durch Udo Wesemüllers fehlerhafte Einladungen zu Sportwartetagungen und zu Mitgliederversammlungen konnte bis zum heutigen Tag keine WKO wirksam verabschiedet werden. Das wäre dieses Mal erneut nicht möglich gewesen, da es nämlich keinen Antrag zum Beschluss über eine WKO auf der Mitgliederversammlung am 13. Juli 2014 gab! Für einen solchen Antrag wäre die Jugendleitung zuständig gewesen, die es leider versäumte, einen solchen Antrag zu stellen.

Beschlüsse der Jugendversammlung fehlten

Leider wurde von der Jugendleitung ebenfalls versäumt, die auf der Jugendversammlung vom Januar 2014 beschlossenen Anträge der für den 13. Juli 2014 einberufenen Mitgliederversammlung als Anträge einzureichen. Denn wir alle wissen, dass Beschlüsse der untergeordneten Gremien (also Jugendversammlung, Sportwartetagung und Kampfrichterversammlung) keine Wirkung haben, solange die MV sie nicht durch eigenen Beschluß bestätigt hat. Da die Jugend als einziges Gremium im Verband aber zur Mitgliederversammlung antragsberechtigt ist, hätte sie diese Beschlüsse als Anträge an die Mitgliederversammlung einreichen müssen, was indes versäumt wurde.

Wir sehen also, dass eine Reihe von Versäumnissen zur Absage der für den 13. Juli 2014 einberufenen Mitgliederversammlung führten und nicht etwa nur der Umstand, dass einigen wenigen Vereinen nicht alle Unterlagen per Post zugegangen sind.

Email Versand fehlerhaft

Beim Versenden der Unterlagen per mail sind ja ebenfalls einige Pannen geschehen und einige Vereine haben auch bei dieser Art der Zusendung nicht alle Unterlagen erhalten, weshalb man die Vorgehensweise noch einmal überdenken sollte, ebenso auch den Punkt, dass man ja auch nicht immer alles auf den letzten Drücker zu versenden braucht. Warum macht man nicht schon eine Woche vorher alles fertig? Wenn man merkt, dass einem ein Fehler unterlaufen ist, hätte man dann Zeit, dies noch innerhalb der von der Satzung gesetzten Frist zu korrigieren.

Transparenz für die Mitglieder

Zudem sollte man die Mitglieder noch einmal darüber aufklären, dass jeder Verein es dem HJV mitteilen muss (bis sechs Wochen vor der MV oder grundsätzlich), wenn er die Unterlagen wie bisher per Post zugestellt bekommen möchte. Ich bezweifele doch stark, dass die Meisten das wussten, und ebenso bezweifle ich, dass sich die meisten Mitglieder diese 260 Seiten zuhause auf ihre privaten Kosten ausdrucken und zur Mitgliederversammlung mitbringen würden.

Darin sehe ich eine große Gefahr. Die Wenigsten werden sich die Unterlagen in Gänze am Bildschirm durchlesen, und es werden, wie gesagt, noch weniger sein, die sich die Mühe machen, das alles auszudrucken. Dann werden wir eine Mitgliederversammlung erleben, wo viele der Anwesenden gar nicht wissen, worüber dort diskutiert wird, weil sie die versandten Unterlagen gar nicht richtig kennen. Auch hier stelle ich die Frage, ob die wenigen hundert Euro Ersparnis im Etat es wirklich wert sind, den Mitgliedern die Unterlagen nicht auf dem Postweg zu senden. Wenn wir natürlich jedes Jahr zwei bis vier Mitgliederversammlungen benötigen, bis endlich alles formal korrekt einberufen wurde und über die Bühne gehen kann, dann können die Kosten schon schnell in die Tausende gehen.

      Neue Mitgliederversammlung im Herbst 2014 erneut in Gefahr  

Diese Gefahr sehe ich in der Tat erneut für die Einladung zur Mitgliederversammlung am 28. September 2014, welche das Präsidium auf der HJV-Seite angekündigt hat. Es ist erneut nicht korrekt, dass die bereits für den 13. Juli 2014 eingesandten Anträge der Mitgliedsvereine ihre Gültigkeit behalten, wenn sie lediglich ein entsprechendes Schreiben an den Vorstand senden. Richtig ist, dass grundsätzlich alle Anträge erneut zur Mitgliederversammlung am 28. 9. 2014 neu eingereicht werden müssen, sobald zu dieser eingeladen wurde. Wir alle wissen doch nun aus der Vergangenheit, dass gerade die ständige Nichtbeachtung solcher Formalien dazu führte, dass das Registergericht Beschlüsse nicht akzeptierte und der Rechtsausschuss Sitzungen für nichtig erklärte. Warum müssen wir hier erneut ein Risiko in Kauf nehmen? Das ist doch absolut unverständlich! Das können wir aber vermeiden, wenn alle Verantwortlichen auch endlich einmal anfangen, verantwortungsbewusst zu arbeiten, und zwar ausschließlich im Sinne der Mitglieder des HJV und deren Interessen.

Siegbert Geuder
2.Vorsitzender
JC Kim-Chi Wiesbaden e. V.